Zuchtrecht

Zuchtrecht

Die Spielregeln

Ein Züchter sollte bei einer Wurfplanung nicht ausschliesslich an die Vermehrung der Rasse denken, sondern WAS die erhofften Welpen in der Zucht und somit der Rasse weitergeben und verbessern könnten. Um Informationen über das Erbgut der Nachzucht zu bekommen, sollte mit dem einen oder anderen Nachkommen deshalb auch einmal gezüchtet werden.

Die Zucht ist mit viel Aufwand, Kosten, Freude aber auch manchmal mit Sorgen verbunden. Manchmal fehlt der nötige Platz damit sich die Welpen bestens entwickeln können. Einige Züchter entscheiden sich nach einem oder mehreren Würfen sich von der Hündin zu trennen und versuchen sie an gute Personen weiterzugeben, wo sie normalerweise den Rest ihres Lebens verbringen darf.  

Damit in meinen zukünftigen Würfen nicht alle Nachkommen nach einer gewissen Zeit kastriert oder in einer guten Familie untertauchen, möchte ich heute auf das Zuchtrecht aufmerksam machen. Damit ist gemeint, dass die eine oder andere Hündin im Zuchtrecht abgegeben werden kann oder der eine oder andere Rüde als Deckrüde abgegeben werden kann.

Dazu braucht es verantwortungsvolle Menschen und gegenseitiges Vertrauen. Eine solche Hündin muss von Zeit zu Zeit zu mir in die Ferien kommen und seien es nur 3 Tage, damit sie sich immer noch bei mir zu Hause fühlt. Sie muss eine Zuchtzulassung (Ankörung, Verhaltenstest und Spurtlautprüfung) durchlaufen, dies in einem gegebenen Zeitrahmen. Das Einverständnis, sich von der Hündin ca. 11 Wochen zu trennen (einige Tage vor der Geburt bis Abgabe der Welpen) muss vorliegen.

Kurz: Der Hundebesitzer, der sich für die Rasse interessiert und einsetzen möchte, selber nicht die Möglichkeit hat zu züchten, aber gerne die Qualitäten seiner Hündin/seines Rüden für die Rasse weitergeben möchte, diesen Hundebesitzer suche ich.  

Die Leistungen von Züchter und Hundebesitzer werden in einem Vertrag festgehalten, welcher verschiedene Punkte regelt. 

- Anforderung zur Zuchtzulassung

- Zeitpunkt des Deckens, Wölfens usw. 

- Auswahl Deckrüde (Zustimmung des Zuchtswartes erforderlich) 

- Wer trägt welche Verantwortung

- Preis (d.h. Rückvergütung des halben Welpenpreises, nach dem 1. Wurf) 

- usw. 

Wer sich für so einen Welpen interessiert, darf sich gerne bei mir melden. 

Auszug aus dem Konzept zur Erhaltung von Schweizer Rassehunden

Es sind dreizehn Hunderassen zu nennen, die ihren Ursprung in der Schweiz haben und somit einheimische, kulturelle Bedeutung aufweisen. (Die dreifärbigen Sennenhunde «Berner, Grosser Schweizer, Appenzeller und Entlebucher Sennenhund»), der St. Bernhards-Hund oder Bernhardiner und die Lauf- und Niederlaufhunde (Schwyzer, Berner, Jura und Luzerner).

Eine enge Zuchtbasis liegt vor allem bei Niederlaufhunde-Rassen vor. 

Es wäre schade, wenn eine oder mehrere Hunderassen mit Schweizer Ursprung verloren gehen. Deshalb setze ich mich aus Ueberzeugung und mit Leidenschaft für die Niederlaufhundezucht ein.